Im Angesicht der vermutlichen Pläne der „Bestrafer“ kam heute eine recht interessante Meldung vom Bundesjustizministerium:
Abmahnungen in einfachen, nichtgewerblichen Fällen, sollen rein kostenmäßig auf 50 Euro begrenzt werden. So zumindest die, m.E.n. sehr begrüßenswerten, Pläne von Bundesjustizministerin Zypries. Sicher kein Freibrief, auch wenn es der eine oder andere so verstehen mag, aber zumindest erstmal ein Ansatz der vor „abmahnwütigen“ Anwälten schützen kann. Abwarten ob das was wird.
Übrigens: Vergütungsansprüche von Rechteinhabern bleiben selbstverständlich und sinnvollerweise von dieser Regelung unberührt! Einzig kritisch zu betrachten ist, das die Auskunftsansprüche der Rechteinhaber insofern gestärkt werden, als das Auskunftsansprüche nunmehr auch durch „gewöhnliche“ zivilrechtliche Mittel durchgesetzt werden können (sollen).
[via LawBlog]
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Ich hoffe ja immer noch das ich von sowas gänzlich verschont bleibe 🙂
Wer hofft das nicht?